Hüpfburgen

& mehr zum Mieten

in Trier und der Region

Sie möchten für Ihren Geburtstag, Ihre Hochzeit, Ihr Vereinsfest oder Ihre Firmenveranstaltung eine Hüpfburg z.B. in Trier, Saarburg, Bitburg, Prüm, Wittlich, Bernkastel-Kues oder Daun mieten? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir liefern die Hüpfburg dorthin, wo sie gebraucht wird, bauen sie auf und wieder ab und das alles zum günstigen Festpreis. Sie haben einfach nur Spaß!

Übrigens: Wir vermieten nicht nur Hüpfburgen! Ganz neu in unserem Mietpark ist die 5,20 m hohe Fußball-Dartscheibe - ein echtes Highlight für Ihr nächstes Vereinsfest.

Hüpfburg "Klatsch-Clown"
ab 149,00 EUR

Für max. 10 Kinder

5,00 m x 4,00 m x 5,20 m (TxBxH)

inkl. Anlieferung, Auf- und Abbau

Hüpfburg "Partyburg"
ab 149,00 EUR

4,90 m x 4,00 m x 4,00 m (TxBxH)

inkl. Anlieferung, Auf- und Abbau

Hüpfburg
"Midi Rutsche"
ab 129,00 EUR

4,00 m x 4,70 m x 3,40 m (TxBxH)

inkl. Anlieferung, Auf- und Abbau

Hüpfburg
"Clown"
ab 179,00 EUR

5,50 m x 4,20 m x 5,50 m (TxBxH)

inkl. Anlieferung, Auf- und Abbau

Beliebt

Hüpfburg
"Hochzeit"
ab 340,00 EUR

5,50 m x 4,20 m x 5,50 m (TxBxH)

inkl. Anlieferung, Auf- und Abbau

Popcorn-maschine
ab 35,00 EUR

Nur Selbstabholung

Zutaten nicht inklusive!

Fußball-Dart
ab 275,00 EUR

Turnierfähig! (Interessant für Vereine)

Höhe: 5,20 m

inkl. Anlieferung, Auf- und Abbau

Alle Preise inkl. gesetzlicher MwSt. // Vereine erhalten Rabatte!
Sie brauchen eine Hüpfburg für Ihr nächstes Vereinsfest? Dann sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gerne und gewähren Vereinen aus der Region Trier exklusive Rabatte.

Vereine die wir bereits unterstützen Dürfen

Noch Fragen? Unser FAQ

Die jeweiligen Mietkosten sind im Voraus auf unser Konto zu überweisen. Die Bankverbindung entnehmen Sie bitte unserer Rechnung. Diese erhalten Sie zusammen mit der Auftragsbestätigung per E-Mail.
Die Hüpfburg muss nach der Nutzung in einem sauberen und trockenen Zustand übergeben werden. Sollte die Hüpfburg stark verschmutzt oder nass sein, müssen wir Ihnen die Reinigungs- und Trocknungskosten in Rechnung stellen.
Ja, als Mieter und Veranstalter sind Sie für die Aufsicht und einen ausreichenden Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Die Hüpfburg muss während der gesamten Nutzungsdauer von einer volljährigen Person beaufsichtigt werden.
  1. Die Hüpfburg darf nur unter Aufsicht einer volljährigen Person (18+) benutzt werden.
  2. Auf der Hüpfburg dürfen keine Schuhe, Brillen, scharfe oder heiße Gegenstände mitgeführt werden.
  3. Speisen und Getränke jeglicher Art auf oder in der Nähe der Hüpfburg sind verboten.
  4. Die Benutzung der Hüpfburg unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist verboten.
  5. Raufen, Schubsen und Klettern an den Wänden ist verboten.
  6. Das Klettern und Hängen in den Netzen ist verboten.
  7. Ab Windstärke 5 (bft) ist es verboten, die Hüpfburg zu benutzen oder aufzublasen.
  8. Bei Stromausfall oder Ausfall des Gebläses müssen alle Personen die Hüpfburg sofort verlassen.
  9. Die maximale Anzahl der Personen, die die Hüpfburg gleichzeitig benutzen dürfen, sind dem Mietvertrag zu entnehmen. Diese Angabe ist einzuhalten.

Wichtig: Eine Hüpfburg muss immer im Boden verankert werden. Fallschutzmatten müssen vor die Hüpfburg gelegt werden, wenn die Hüpfburg auf einem harten Untergrund steht. Sie müssen mit den Sicherheitshinweisen aus dem Mietvertrag vertraut sein.

Sach- und Personenschäden werden bei privater Miete in der Regel von der Privathaftpflichtversicherung übernommen. Sprechen Sie hierzu vorab mit Ihrer Versicherung. Bei betrieblichen Veranstaltungen oder Vereinsfesten informieren Sie sich bitte ebenfalls vorab bei Ihrer Versicherung. Hier übernimmt in der Regel die Betriebshaftplfichtversicherung. Bei öffentlichen Veranstaltungen könnte eine Veranstaltungshaftplichtversicherung notwendig sein.
Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch gehen zu Ihren Lasten als Mieter und werden von uns entsprechend in Rechnung gestellt. Schäden, die auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, tragen wir als Vermieter.

Sie profitieren von unserer Schlechtwetter-Garantie: Sollte es am Veranstaltungstag regnen, erhalten Sie von uns einen Gutschein. Diesen können Sie an einem anderen Tag einlösen, sofern die Hüpfburg an diesem Tag nicht bereits vermietet ist. Sollte es während der Veranstaltung regnen, lassen Sie die Hüpfburg bitte aufgeblasen, damit das Wasser ablaufen kann. Danach muss die Hüpfburg von Ihnen vollständig getrocknet an uns übergeben werden.

Für den Betrieb der Hüpfburg ist immer ein geerdeter Stromanschluss erforderlich. Das Gebläse wird kostenlos mitgeliefert und funktioniert an einem „normalen“ 220-Volt-Anschluss (Schuko). Das Gebläse muss während der Benutzung der Hüpfburg ständig eingeschaltet bleiben.
Um Transport, Auf- und Abbau brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Diese Arbeiten werden von uns übernommen und sind im Mietpreis bereits enthalten.