Sie möchten für Ihren Geburtstag, Ihre Hochzeit, Ihr Vereinsfest oder Ihre Firmenveranstaltung eine Hüpfburg z.B. in Trier, Saarburg, Bitburg, Prüm, Wittlich, Bernkastel-Kues oder Daun mieten? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir liefern die Hüpfburg dorthin, wo sie gebraucht wird, bauen sie auf und wieder ab und das alles zum günstigen Festpreis. Sie haben einfach nur Spaß!
Übrigens: Wir vermieten nicht nur Hüpfburgen! Ganz neu in unserem Mietpark ist die 5,20 m hohe Fußball-Dartscheibe - ein echtes Highlight für Ihr nächstes Vereinsfest.
Hüpfburg "Klatsch-Clown"
ab 149,00 EUR
Für max. 10 Kinder
5,00 m x 4,00 m x 5,20 m (TxBxH)
inkl. Anlieferung, Auf- und Abbau
Hüpfburg "Partyburg"
ab 149,00 EUR
4,90 m x 4,00 m x 4,00 m (TxBxH)
inkl. Anlieferung, Auf- und Abbau
Hüpfburg
"Midi Rutsche"
ab 129,00 EUR
4,00 m x 4,70 m x 3,40 m (TxBxH)
inkl. Anlieferung, Auf- und Abbau
Hüpfburg
"Clown"
ab 179,00 EUR
5,50 m x 4,20 m x 5,50 m (TxBxH)
inkl. Anlieferung, Auf- und Abbau
Hüpfburg
"Hochzeit"
ab 340,00 EUR
5,50 m x 4,20 m x 5,50 m (TxBxH)
inkl. Anlieferung, Auf- und Abbau
Fußball-Dart
ab 275,00 EUR
Turnierfähig! (Interessant für Vereine)
Höhe: 5,20 m
inkl. Anlieferung, Auf- und Abbau
Vereine die wir bereits unterstützen Dürfen
Noch Fragen? Unser FAQ
Wann und wie ist die Mietgebühr zu bezahlen?
Muss die Hüpfburg nach der Benutzung gereinigt werden?
Muss die Hüpfburg beaufsichtigt werden?
Welche Regeln gelten bei der Benutzung der Hüpfburg?
- Die Hüpfburg darf nur unter Aufsicht einer volljährigen Person (18+) benutzt werden.
- Auf der Hüpfburg dürfen keine Schuhe, Brillen, scharfe oder heiße Gegenstände mitgeführt werden.
- Speisen und Getränke jeglicher Art auf oder in der Nähe der Hüpfburg sind verboten.
- Die Benutzung der Hüpfburg unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist verboten.
- Raufen, Schubsen und Klettern an den Wänden ist verboten.
- Das Klettern und Hängen in den Netzen ist verboten.
- Ab Windstärke 5 (bft) ist es verboten, die Hüpfburg zu benutzen oder aufzublasen.
- Bei Stromausfall oder Ausfall des Gebläses müssen alle Personen die Hüpfburg sofort verlassen.
- Die maximale Anzahl der Personen, die die Hüpfburg gleichzeitig benutzen dürfen, sind dem Mietvertrag zu entnehmen. Diese Angabe ist einzuhalten.
Wichtig: Eine Hüpfburg muss immer im Boden verankert werden. Fallschutzmatten müssen vor die Hüpfburg gelegt werden, wenn die Hüpfburg auf einem harten Untergrund steht. Sie müssen mit den Sicherheitshinweisen aus dem Mietvertrag vertraut sein.
Was geschieht bei Sach- und Personenschäden?
Was passiert, wenn die Hüpfburg beschädigt wird?
Was passiert bei Regen?
Sie profitieren von unserer Schlechtwetter-Garantie: Sollte es am Veranstaltungstag regnen, erhalten Sie von uns einen Gutschein. Diesen können Sie an einem anderen Tag einlösen, sofern die Hüpfburg an diesem Tag nicht bereits vermietet ist. Sollte es während der Veranstaltung regnen, lassen Sie die Hüpfburg bitte aufgeblasen, damit das Wasser ablaufen kann. Danach muss die Hüpfburg von Ihnen vollständig getrocknet an uns übergeben werden.