Allgemeine
Geschäfts­bedingungen

Die TelEvents GmbH (nachstehend TelEvents) ist tätig im Eventmarketing. Sie vermietet Hüpfburgen, aufblasbare Attraktionen, Eventzelte und Eventzubehör sowie Veranstaltungsbühnen. Die TelEvents GmbH unterstützt von der Konzeption bis zur Fertigstellung von Veranstaltungen und anderer Events.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle – auch zukünftige – von TelEvents erbrachten Miet- und Serviceleistungen. Umfasst sind neben der Vermietung auch Beratung, Planung, Aufund Abbau, Transport oder sonstige Dienstleistungen, die von TelEvents erbracht werden.
  2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, TelEvents erkennt diese vollständig oder teilweise ausdrücklich und schriftlich an. Einer irgendwie gearteten stillschweigenden Einbeziehung solcher Bedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
  3. Die nachfolgenden AGB gelten auch für mündliche und telefonisch erteilte Aufträge. Der Kunde erkennt diese spätestens mit der widerspruchslosen Entgegennahme der Auftragsbestätigung an. Die von TelEvents geschuldete Leistung bestimmt sich ausschließlich nach dem geschlossenen Vertrag und den ergänzenden Bestimmungen der nachfolgenden AGB.

§ 2 Preise und Zahlungsbestimmungen

  1. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Verfügbarkeiten und Preise sind erst mit Vertragsunterzeichnung oder nach einer schriftlichen Auftragsbestätigung der TelEvents bindend und können vorher jederzeit einseitig von TelEvents geändert werden.
  2. Der vereinbarte Mietzins ist für die vorgesehene Mietdauer grundsätzlich vor Mietbeginn zahlbar und fällig.
  3. Im vereinbarten Mietzins sind keine Transportkosten, Versicherungen, Auf- und Abbaukosten sowie sonstige Kosten enthalten, die mit der Erfüllung von Auflagen des Veranstalters oder eines Dritten oder der Wahrung gesetzlicher und vertraglicher Rechte der Vertragsparteien oder Dritter zusammenhängen (z.B. GEMAGebühren).

§ 3 Stornierungsbedingungen

  1. Kündigt oder tritt der Kunde vom Vertrag zurück, ohne hierzu aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Regelungen berechtigt zu sein, wird je nach Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung eine pauschale Abstandszahlung fällig:
      1. bis 30 Kalendertage vor Mietbeginn werden 30% des Auftragswertes in Rechnung gestellt,
      2. bis 15 Kalendertage vor Mietbeginn werden 50% des Auftragswertes in Rechnung gestellt,
      3. bis 8 Kalendertage vor Mietbeginn werden 80% des Auftragswertes in Rechnung gestellt,
      4. bis 0 Kalendertage vor Mietbeginn werden 100% des Auftragswertes in Rechnung gestellt.
  2. Wurden in Ansehung der Vertragsdurchführung Sonderanfertigungen bestellt oder produziert oder spezifische Verbrauchsmaterialien gekauft, trägt der Kunde 100% dieser Kosten.
  3. Bereits erbrachte Lieferungen oder Leistungen werden dem Kunden in voller Höhe berechnet. Darunter zählen unter anderem Stornierungskosten von Nachunternehmern oder Stornierungskosten für Reisen, sowie bereits getätigte Planungs- und Organisationsarbeit, die nach geleistetem Aufwand berechnet wird.
  4. Jede Kündigung/Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang der schriftlichen Kündigung/Erklärung bei TelEvents entscheidend.
  5. Beiden Vertragsparteien ist der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens gestattet.

§ 4 Allgemeine Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde trägt die Verantwortung sowie die Kosten für die Erfüllung der gesetzlichen Auflagen im Zeitraum der Vertragsdurchführung selbst. Hierzu zählen unter anderem erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Konzessionen, GEMA-Anmeldung, Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstige Rechte, die der Kunde auf Verlangen der TelEvents nachzuweisen hat.
  2. Der Kunde ist zur Einhaltung der aktuellen Gesetze, Verordnungen, Regeln und Vorschriften (z.B. VDE Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, VStättVO) und der Vorgaben von TelEvents, insbesondere der Strom- und Sicherheitshinweise, verpflichtet. Vor Inbetriebnahme der Mietgegenstände sind alle Anschlüsse entsprechend zu prüfen.
  3. Im Hinblick auf die Mietgegenstände hat der Kunde die besondere Verpflichtung, ausreichend und geeignetes Sicherheitspersonal bereitzustellen, um Diebstahl oder Beschädigung einerseits und Personenschäden und sonstige Schäden Dritter andererseits auszuschließen. Hierbei hat er insbesondere darauf zu achten, dass massive Absperrungen zwischen den Mietgegenständen und Besuchern errichtet werden und deren Einhaltung und Intaktheit entsprechend kontrolliert wird. Bei Open-Air-Veranstaltungen sind zusätzlich Wetterschutzmaßnahmen zu treffen, um die Mietgegenstände gegen Regen und Wind zu schützen.
  4. Der Kunde hat die Eignung des gewünschten Ortes für die von TelEvents aufzustellenden, zu errichtenden oder aufzubauenden Materialien und Gegenstände, sowie die Anlieferung und Abholung sicherzustellen. TelEvents ist nicht verpflichtet, den Aufbauort vor Durchführung der vertragsgemäßen Leistung auf seine Eignung zu prüfen. Ist die Leistung am vom Kunden gewünschten Ort nur unter erschwerten Bedingungen mit zusätzlichem Aufwand möglich, so kann TelEvents den zusätzlichen Aufwand dem Kunden berechnen.
  5. Die Mietgegenstände dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung von TelEvents während der Mietzeit an Dritte überlassen werden.

§ 5 Mietzeit, Instandhaltung, Rückgabe der Mietgegenstände

  1. Das Mietverhältnis beginnt, auch wenn die Lieferung bzw. der Transport durch TelEvents vereinbart ist, mit der Bereitstellung des Mietgegenstandes am Firmensitz der TelEvents und wird – unabhängig vom genauen Zeitpunkt der Abholung/Lieferung – in vollen Tagessätzen berechnet. Das Mietverhältnis endet mit dem Eingang der Mietgegenstände bei TelEvents.
  2. Die Mietgegenstände müssen im Lieferzustand zurückgegeben werden. Der Kunde hat den Mietgebrauch pfleglich und schonend auszuüben. Er ist verpflichtet, TelEvents die jederzeitige Überprüfung der Gegenstände zu ermöglichen. TelEvents ist zur Instandhaltung der Mietgegenstände während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Die Mietgegenstände werden stets auf Gefahr und Kosten des Kunden transportiert.
  3. Werden die Mietgegenstände verspätet (z.B. außerhalb der Geschäftszeiten) zurückgegeben oder kann TelEvents aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, den Abbau und Transport der Mietgegenstände erst verspätet vornehmen, so verlängert sich die Mietzeit pro angefangenem Kalendertag jeweils um einen volles Abrechnungsintervall. Der durch die verspätete Rückgabe eingetretene Schaden (z.B. Einnahmeausfall, Absagekosten, Sonderfahrten, personeller Aufwand) wird dem Kunden weiterbelastet.
  4. Die Mietgegenstände werden nach der Rückgabe überprüft. Dem Kunden, der auf sein Anwesenheitsrecht bei dieser Prüfung verzichtet, steht kein Einwand oder Widerspruch in Bezug auf das Ergebnis dieser Prüfung zu.

§ 6 Übernahme der Mietgeräte, Anzeigepflichten

  1. TelEvens stellt, vorbehaltlich anderweitiger Vertragsabsprachen, die vereinbarten Mietgegenstände für die Dauer der Mietzeit gegen den vereinbarten Mietzins dem Kunden zur Verfügung. Eine Beratung über die grundsätzliche Eignung der Mietgegenstände für den vom Kunden verfolgten Zweck findet nicht statt.
  2. TelEvents geht regelmäßig davon aus, dass der Kunde im Umgang und hinsichtlich der Funktion der Mietgegenstände über ausreichende Fachkenntnisse verfügt. Andernfalls ist der Kunde verpflichtet, darauf hinzuweisen, ob und inwieweit er eine Einweisung benötigt.
  3. Der Kunde hat Gelegenheit, am Firmensitz von TelEvents die Mietgegenstände auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Er erklärt sich mit den diesbezüglich angegebenen Leistungswerten und Funktionen ausdrücklich einverstanden.
  4. Der Kunde hat nach Übernahme den Mietgegenstand zu prüfen und erkennbare Mängel sofort schriftlich gegenüber TelEvents anzuzeigen. Bei Unterlassung einer unverzüglichen Mängelanzeige, kann der Kunde weder seine Gegenleistung mindern noch ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

§ 7 Haftung

7.1 Haftung von TelEvents

  1. TelEvents haftet – von anderen Regelungen in diesen AGB abgesehen – in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von TelEvents oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Im Übrigen haftet TelEvents nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten = Verpflichtungen, die den Vertrag grundlegend begründen, auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen kann und die eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung überhaupt erst ermöglichen) oder soweit sie eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Für andere als schuldhafte Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten („andere Schäden“) beschränkt sich die Haftung des Verkäufers insgesamt für Schäden aus fahrlässigem Handeln oder Unterlassen auf einen Gesamtbetrag in Höhe von 10 % des Vertragspreises
  4. Soweit der Schaden durch eine vom Kunden für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung (ausgeschlossen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet TelEvents nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Auftraggebers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.
  5. Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

7.2 Haftung des Kunden

  1. Der Kunde haftet in vollem Maße für alle von ihm zu vertretenden Schäden an den Mietgegenständen, insbesondere solche, die durch falsche Handhabung, falsche Lagerung, falschen Anschluss (fehlerhafte Stromanschlüsse oder Fehlbedienung), durch Überspannung oder Netzschwankungen, durch ausgelaufene oder Verwendung ungeeigneter Batterien, durch Überbeanspruchung und unsachgemäße Bedienung entstehen.
  2. Schäden, die während der Nutzungsdauer entstehen, sind TelEvents unverzüglich anzuzeigen. Reparaturen an den Mietgegenständen dürfen lediglich von TelEvents oder von ihr beauftragter Dritter durchgeführt werden, soweit dies nicht aufgrund der tatsächlichen Umstände im Einzelfall unmöglich oder unzumutbar ist.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Beschädigungen, Diebstahl, Vandalismus, Sturmschäden und höhere Gewalt zu versichern und tritt bereits im Voraus sämtliche Ansprüche aus diesen Versicherungen an TelEvents ab, die die Abtretung hiermit annimmt.

§ 8 Höhere Gewalt

  1. Unbeschadet der anderweitigen Regelungen in diesen AGB haftet TelEvents gegenüber dem Kunden nicht für Schäden oder andere Nachteile, die dieser als direkte oder indirekte Folge der Tatsache erleidet, dass die Lieferung der Mietgegenstände oder Erbringung sonstiger Dienstleistungen durch TelEvents aufgrund von unvorhersehbaren, unvermeidbaren und außerhalb des Einflussbereichs von TelEvents liegenden und von ihr nicht zu vertretenden Umständen oder Ereignissen wie Pandemie, Krieg, Aufruhr, Naturereignisse, Streik (einschließlich innerhalb von TelEvents), Aussperrung, Arbeitsstreitigkeiten oder Arbeitstumulte behindert oder verzögert oder unmöglich gemacht wird.
  2. Solange die Dauer der Störung andauert, sind die Pflichten von TelEvents aus diesem Vertrag ausgesetzt. Falls die Störung länger als 2 Monate andauert oder die Dauer der Störung nicht absehbar ist, sind beide Vertragspartner berechtigt, mit den gesetzlich vorgesehenen Folgen vom Vertrag zurückzutreten.

§ 9 Sonstige Bestimmungen

  1. Erfüllungsort für die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden ist der Sitz von TelEvents.
  2. Alle Vereinbarungen bedürfen stets der Schriftform und sind nur mit schriftlicher Bestätigung der TelEvents gültig.
  3. Für sämtliche Ansprüche aus Verträgen mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand Trier. Das gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  4. Auf alle Verträge findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenverkehr (CISG) ist hiervon ausgeschlossen.
Stand: 25.07.2023