Wann und wie ist die Mietgebühr zu bezahlen?

Die jeweiligen Mietkosten sind im Voraus auf unser Konto zu überweisen. Die Bankverbindung entnehmen Sie bitte unserer Rechnung. Diese erhalten Sie zusammen mit der Auftragsbestätigung per E-Mail.

Muss die Hüpfburg nach der Benutzung gereinigt werden?

Die Hüpfburg muss nach der Nutzung in einem sauberen und trockenen Zustand übergeben werden. Sollte die Hüpfburg stark verschmutzt oder nass sein, müssen wir Ihnen die Reinigungs- und Trocknungskosten in Rechnung stellen.

Muss die Hüpfburg beaufsichtigt werden?

Ja, als Mieter und Veranstalter sind Sie für die Aufsicht und einen ausreichenden Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Die Hüpfburg muss während der gesamten Nutzungsdauer von einer volljährigen Person beaufsichtigt werden.

Welche Regeln gelten bei der Benutzung der Hüpfburg?

  1. Die Hüpfburg darf nur unter Aufsicht einer volljährigen Person (18+) benutzt werden.
  2. Auf der Hüpfburg dürfen keine Schuhe, Brillen, scharfe oder heiße Gegenstände mitgeführt werden.
  3. Speisen und Getränke jeglicher Art auf oder in der Nähe der Hüpfburg sind verboten.
  4. Die Benutzung der Hüpfburg unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist verboten.
  5. Raufen, Schubsen und Klettern an den Wänden ist verboten.
  6. Das Klettern und Hängen in den Netzen ist verboten.
  7. Ab Windstärke 5 (bft) ist es verboten, die Hüpfburg zu benutzen oder aufzublasen.
  8. Bei Stromausfall oder Ausfall des Gebläses müssen alle Personen die Hüpfburg sofort verlassen.
  9. Die maximale Anzahl der Personen, die die Hüpfburg gleichzeitig benutzen dürfen, sind dem Mietvertrag zu entnehmen. Diese Angabe ist einzuhalten.

Wichtig: Eine Hüpfburg muss immer im Boden verankert werden. Fallschutzmatten müssen vor die Hüpfburg gelegt werden, wenn die Hüpfburg auf einem harten Untergrund steht. Sie müssen mit den Sicherheitshinweisen aus dem Mietvertrag vertraut sein.

Was geschieht bei Sach- und Personenschäden?

Sach- und Personenschäden werden bei privater Miete in der Regel von der Privathaftpflichtversicherung übernommen. Sprechen Sie hierzu vorab mit Ihrer Versicherung. Bei betrieblichen Veranstaltungen oder Vereinsfesten informieren Sie sich bitte ebenfalls vorab bei Ihrer Versicherung. Hier übernimmt in der Regel die Betriebshaftplfichtversicherung. Bei öffentlichen Veranstaltungen könnte eine Veranstaltungshaftplichtversicherung notwendig sein.

Was passiert, wenn die Hüpfburg beschädigt wird?

Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch gehen zu Ihren Lasten als Mieter und werden von uns entsprechend in Rechnung gestellt. Schäden, die auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, tragen wir als Vermieter.

Was passiert bei Regen?

Sie profitieren von unserer Schlechtwetter-Garantie: Sollte es am Veranstaltungstag regnen, erhalten Sie von uns einen Gutschein. Diesen können Sie an einem anderen Tag einlösen, sofern die Hüpfburg an diesem Tag nicht bereits vermietet ist. Sollte es während der Veranstaltung regnen, lassen Sie die Hüpfburg bitte aufgeblasen, damit das Wasser ablaufen kann. Danach muss die Hüpfburg von Ihnen vollständig getrocknet an uns übergeben werden.

Braucht die Hüpfburg einen Stromanschluss?

Für den Betrieb der Hüpfburg ist immer ein geerdeter Stromanschluss erforderlich. Das Gebläse wird kostenlos mitgeliefert und funktioniert an einem „normalen“ 220-Volt-Anschluss (Schuko). Das Gebläse muss während der Benutzung der Hüpfburg ständig eingeschaltet bleiben.

Wie wird die Hüpfburg transportiert, auf- und abgebaut?

Um Transport, Auf- und Abbau brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Diese Arbeiten werden von uns übernommen und sind im Mietpreis bereits enthalten.